Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen für vielfältige Anforderungen

 Unser fundierter Erfahrungsschatz von mehr als zwei Jahrzehnten ermöglicht es uns, Unternehmen dabei zu unterstützen, die sich kontinuierlich ändernden Anforderungen der DSGVO und IT-Sicherheitsbestimmungen optimal umzusetzen. 

Unsere Expertise in diesen Bereichen steht Ihnen zur Verfügung

Wir sind Experten auf dem Gebiet des Datenschutzes und bieten umfassende Lösungen für alle relevanten Belange. Bitte teilen Sie uns das Thema mit, das Sie derzeit beschäftigt, und wir werden Ihnen eine professionelle Lösung präsentieren.

Als externe Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen unsere Erfahrung in Sachen Datenschutz

als externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung und Expertise in Sachen Datenschutz an.

Unser Team besteht aus hochqualifizierten Datenschutzexperten, die sich bestens mit den relevanten Gesetzen und Vorschriften auskennen.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, alle datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen halten wir uns stets auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen.

Vertrauen Sie auf unsere professionelle Beratung und profitieren Sie von einem externen Datenschutzbeauftragten, der Ihnen Sicherheit und Rechtssicherheit bietet.

Datenschutzberatung und Audit durch unser erfahrenes Team

Datenschutz-Beratung und Audit 

Unser erfahrenes Team unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer relevanter Gesetze.

Wir bieten individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Unsere Audit-Dienstleistungen umfassen die Überprüfung und Bewertung Ihrer Datenschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

DPM - Cloud Datenschutzmanagement Software

DPM - Portal

In der heutigen digitalen Welt, in der Datenschutz und die Sicherheit von persönlichen Informationen von höchster Bedeutung sind, sollte Datenschutzmanagementsoftware in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle spielen. Hier sind einige überzeugende Gründe, warum Ihr Unternehmen von der Implementierung einer solchen Software profitieren kann:

Gesetzliche Anforderungen erfüllen
Risikominimierung
Kundenvertrauen stärken
Effizienzsteigerung
Datenschutzkultur fördern
Berichterstattung und Auditierung
Schutz vor Reputationsschäden

Insgesamt trägt die Nutzung von unserer DPMS dazu bei, rechtliche Anforderungen zu erfüllen, das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken, Risiken zu minimieren und die Effizienz Ihrer Datenschutzprozesse zu steigern. Dies macht sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für jedes Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Hinweisgeber - Portal, die zentrale Meldestelle

Hinweisgeber - Portal

Das Hinweisgeberportal stellt das Modul zur Bereitstellung eines digitalen Meldekanals für die interne Meldestelle, zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes respektive der EU-Whistleblower-Richtlinie,

Funktionen des Whistleblower-Moduls

  • Online-Portal zur Hinweisabgabe
  • Wahlweise vollkommen anonym (vom Betreiber einstellbar)
  • Portal mit Ihrem Logo und Ihrer Farbe
  • Automatische Empfangsbestätigung des Hinweises
  • Mehrsprachig (10+ Sprachen enthalten)
  • Umfangreich anpass- und erweiterbar
  • Sicherer Kommunikationskanal mit dem Hinweisgeber
  • Ebenfalls für die Umsetzung des LkSG geeignet

Mit einem Whistleblower-Portal können Sie bequem die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen. Außerdem schaffen Sie Vertrauen und sorgen für Transparenz. Durch die Ermutigung, den internen Meldekanal zu nutzen, fungiert die Plattform als Frühwarnsystem, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Eine interne Meldung ermöglicht, zunächst interne Ermittlungen voranzutreiben und so eine Beteiligung Dritter zu vermeiden.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.
 

Noch Fragen? kostenlose Erstberatung

In einem ca. 30-minütigen Gespräch können wir Ihre Ausgangssituation besprechen. 

Wir beantworten Ihnen alle Fragen. 


Dieses erste Gespräch ist unverbindlich und mit keinen 
Kosten verbunden.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.