Wegen Verstößen gegen die DSGVO und den Jugendschutz hat die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde OpenAI in einem Bescheid vom 30. März 2023 mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt, personenbezogene Daten von Betroffenen in Italien über ChatGPT zu verarbeiten. Die Behörde beruft sich auf Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO. Demnach ist den Datenschutzaufsichtsbehörden erlaubt, bei Verstößen gegen die DSGVO die Datenverarbeitung vorübergehend einzuschränken.
Die Behörde stützt ihren Bescheid im Wesentlichen auf folgende Erwägungen:
- Es fehle eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Training des Algorithmus.
- Die Betroffenen seien nicht angemessen über die Verarbeitung informiert worden.
- Da ChatGPT bei manchen Antworten Dinge über Betroffene erfindet, sei das Gebot der Richtigkeit der Daten verletzt.
- Die Altersverifikation von ChatGPT sei unzureichend; auch Kinder unter 13 Jahren könnten mit ungeeigneten Inhalten in Kontakt kommen.
OpenAI hat angekündigt, der Anordnung der italienischen Aufsichtsbehörde nachzukommen. Die Behörde will ihre Untersuchung nunmehr vertiefen. Für Deutschland hat der Bundesdatenschutzbeauftragte gegenüber dem SPIEGEL ebenfalls eine Untersuchung angekündigt.
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