externe Datenschutzbeauftragte (eDSB) 
für Ihr Unternehmen

Es spielt keine Rolle, ob Sie 5, 50 oder 500 Mitarbeiter beschäftigen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt uneingeschränkt und jederzeit für jedes Unternehmen. Datenschutz ist ein kontinuierlicher Prozess.  

Als externe Datenschutzbeauftragte richten wir uns 
nach Ihren Anforderungen 

Vielleicht befinden Sie sich derzeit, wie viele andere Unternehmen, in einer schwierigen Situation. 

Einerseits möchten Sie teure Bußgelder und Abmahnungen vermeiden. Andererseits fehlt Ihnen möglicherweise die Zeit oder die Ressourcen, um Ihre Mitarbeiter umfassend zu schulen, sich mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auseinanderzusetzen oder sogar Ihre Prozesse anzupassen. 

Es steht jedoch fest, dass mit einem kompetenten externen Datenschutzbeauftragten (DSB) der Datenschutz deutlich klarer, kostengünstiger und einfacher wird. Kleine Vereine benötigen eine andere Herangehensweise an den Datenschutz als Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Industrieunternehmen. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, einen externen DSB zu beauftragen, denn Vorsicht ist bekanntlich günstiger als Nachsicht. 

Unsere Datenschutz-Pakete basieren auf unseren Erfahrungen aus früheren Projekten. Mit ihnen können Sie selbst entscheiden, in welchem Umfang wir Sie als externer DSB unterstützen dürfen – eine sinnvolle Lösung, um Ihre Datenschutzverpflichtungen kostengünstig und praxisgerecht zu erfüllen!

Warum ein externer 
Datenschutzbeauftragter?

Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es gemäß den Bestimmungen erforderlich, dass jedes Unternehmen klare Zuständigkeiten für den Datenschutz (kurz DSB) festlegt und die entsprechenden Vorgaben einhält. 

Darüber hinaus ist es ab einer Mitarbeiterzahl von 20 erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Falls Ihr Unternehmen intern nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügt oder diese nicht aufbauen möchte, besteht die Möglichkeit, einen externen Dienstleister mit dieser Aufgabe zu betrauen. 

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet umfassende Beratung für die Geschäftsführung und das Management in Bezug auf Datenschutzfragen, schult die Mitarbeiter und überwacht die Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen. Im Vergleich zu einem internen Datenschutzbeauftragten entfällt bei einem externen Verantwortlichen die Notwendigkeit, spezifisches Fachwissen aufzubauen. Externe Experten verfügen über langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen und können ihr Fachwissen kompetent und unkompliziert weitergeben. 

 

Der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten bietet zudem eine höhere Flexibilität und ermöglicht eine kosteneffiziente Planung. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten behilflich zu sein. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

Datenschutz-Pakete

Die Preise dienen der Orientierung und werden entsprechend den individuellen Anforderungen angepasst.

small

99,00 EUR pro Monat *

bis zu 50 Mitarbeiter

Medium

129,00 EUR pro Monat *

bis zu 100 Mitarbeiter

Large

ab 259,00 EUR pro Monat *

bis zu 200 Mitarbeiter

X - Large

ab 450,00 Euro pro Monat *

> 500 Mitarbeiter

FAQ
Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten in Deutschland?

In Deutschland ist eine oder ein DSB zu benennen, wenn in der Regel mehr als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Datenschutzbeauftragte müssen ausreichende Qualifikationen und Erfahrung mitbringen, um die in Art. 39 DSGVO definierten Aufgaben zu erfüllen. Davon abgesehen sieht die DSGVO keine konkreten Vorgaben der Qualifikationen oder der Ausbildung vor. Unsere Beraterinnen und Berater sowie externen Datenschutzbeauftragten bringen alle dezidiertes Fachwissen und jahrelange Berufserfahrung mit. 

Wird trotz Bestellungspflicht kein DSB benannt, so stellt die Nichtbenennung einen Verstoß gegen die DSGVO dar, insbesondere Art. 37 DSGVO und könnte nach Art. 83 Absatz 4 DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes geahndet werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
Was passiert, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle?

Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Expertise

Unsere Experten verfügen über die erforderliche Fachkunde und bringen eine langjährige Erfahrung mit dem Datenschutzrecht mit.

Neutral

Ein externer Datenschutzbeauftragter nimmt stets eine neutrale Perspektive bei der Beratung ein. Dadurch entsteht kein Risiko der Betriebsblindheit.

Behörden

Unsere Experten bringen die notwendige Erfahrung im Umgang mit der Aufsichtsbehörde mit. Wir wissen wie mit anlasslosen oder anlassbezogenen Kontrollen umzugehen ist.

IT-Kenntnisse

Neben dem notwendigen datenschutzrechtlichen Wissen verfügen unsere externen Datenschutzbeauftragten über erweiterte IT-Kenntnisse. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung auch technisch einwandfrei umgesetzt werden.

Kalkulation

Transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise. Unsere Beratung erfolgt in einem Rundum-Sorglos-Paket, so dass Sie mit keinen versteckten Kosten rechnen müssen. Dies erleichtert die Budgetberechnung und damit verbundene Kalkulation.

Vielfältige Erfahrung

Ein externer Datenschutzbeauftragte verfügt zumeist über ein breit gefächertes Wissen aus den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen aus zahlreichen Tätigkeiten und Einsätzen. Von diesen Synergien können Sie als Unternehmen nutzen.

Objektivität

Ein externer Datenschutzbeauftragter handelt jederzeit als neutrale Instanz, da der externe Datenschutzbeauftragte nicht als fester Bestandteil im Unternehmen verankert ist. Daher nicht Interessenskonflikte mit anderen Abteilungen und Themen nicht zu erwarten. So kann der externe Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben und Verpflichtungen unbefangen nachkommen.

Weiterbildung

Jeder Datenschutzbeauftragte, egal ob intern oder extern muss sein Fachwissen stets erweitern. Bei dem internen Datenschutzbeauftragten trägt das Unternehmen die Kosten. Die Kosten der Fortbildungen liegen zwischen 1000 Euro bis 2500 Euro pro Jahr. Ein externer Datenschutzbeauftragter trägt diese Kosten alleine.

Kündigung

Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragter über keinen gesetzlich festgeschriebenen erweiterten Kündigungsschutz von einem Jahr. Der Dienstleistungsvertrag des externen Datenschutzbeauftragten kann dagegen innerhalb der Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

Noch Fragen? kostenlose Erstberatung

In einem ca. 30-minütigen Gespräch können wir Ihre Ausgangssituation besprechen. 

Wir beantworten Ihnen alle Fragen. 


Dieses erste Gespräch ist unverbindlich und mit keinen 
Kosten verbunden.

Unsere einzigartige Herangehensweise macht den Unterschied! 

bg-consulting GmbH 
Sprottauer Straße 4-8
90475 Nürnberg
E-Mail: info@die-datenschutzberater.com

fon: +49 911 4 77 21 43-0 
fax: +49 911 4 77 21 43-9

Impressum | Datenschutzerklärung |  Meldekanal Whistleblower | AGB | Download
 

 

© 2015 - 2024 Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.