Heutzutage ist Datenschutz im Hinblick auf die Sicherheit Ihrer Daten und zum anderen, weil Kunden, Verbraucher und Partner immer mehr darauf achten, wie es um den Datenschutz bestellt ist, ein sehr großes Thema! Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen in allen Belangen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit.
Unsere Beratung basiert auf jahrelanger Erfahrung und erfolgt entsprechend der aktuell geltenden gesetzlichen Bedingungen. Dadurch sind Ihre Datenschutzbemühungen immer auf dem neusten Stand. Das bewahrt Sie vor den Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen. Sollte es doch einmal zu einem Streitfall kommen, haftet der externe Datenschutzbeauftragte im Rahmen der vereinbarten Summe für sein Handeln. So behält Ihr Unternehmen jederzeit Ihre Rechtssicherheit.

Gemäß § 38 BDSG muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

Was können Sie von uns erwarten?

Outsourcing des Datenschutzthemas

Eigens einen Mitarbeiter für den Datenschutz abzustellen und fortzubilden, ist in vielen Betrieben nicht realisierbar. Wir bieten Ihnen daher den Service eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir arbeiten mit einem Team aus den Bereichen Datenschutz- und Compliance-Management, IT-Sicherheit und Rechtsberatung zusammen.

Schulung und Sensibilisierung

Datenschutz und Datensicherheit können allerdings nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen. Es reicht nicht, Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen, ohne Ihre Mitarbeiter einzubinden. Das Datenschutzmanagement umfasst bei uns deshalb auch die Schulung und die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für den Datenschutz.

Datenschutz schafft Vertrauen

Verbraucher achten vermehrt darauf, dass sorgsam mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Eine perfekt auf Sie zugeschnittene Datenschutzlösung stellt daher einen klaren Wettbewerbsvorteil dar, den Sie nutzen sollten. Denn auch Ihre Geschäftspartner erwarten, dass sensible Daten rechtskonform verarbeitet werden.

Ihre individuelle Lösung für den Datenschutz

Wir erarbeitet gemeinsam mit Ihnen, praxisgerechte und kostenorientierte Lösungen, die perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Nur so ist gewährleistet, dass Sie rechtskonform arbeiten. Das gilt für die Erstellung von Auftragsdatenverarbeitungen ebenso wie für die Führung von Verfahrensverzeichnissen. Sie sind bei jedem Schritt eingebunden, schließlich geht es um Ihr Unternehmen.

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden, wenn Sie mehr als neun Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 4f BDSG) beschäftigen oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen. Zur Anzahl der Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal sowie Geschäftsführer.

Marktforschung

Das gilt vor allem dann, wenn Sie personenbezogenen Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten und nutzen.

Versäumnis

Wenn Ihr Unternehmen die genannten Kriterien erfüllt, Sie die Bestellung innerhalb der Monatsfrist aber versäumen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden.

Konsequenzen

Bei Versäumnis erhalten Sie Sie zudem negative Berichterstattung und verlieren Kundenvertrauen. Sie müssen sich mit der Aufsichtsbehörde auseinandersetzen und Sie werden zur Zahlung von Bußgeldern – gegen Geschäftsleitung und Unternehmen – aufgefordert.

Datenschutz ist für jedes Unternehmen ein zentrales Thema