Newsletter 02-23
Italienische Datenschutzaufsichtsbehörde untersagt den Betrieb von ChatGPT – Folgt Deutschland?
Wegen Verstößen gegen die DSGVO und den Jugendschutz hat die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde OpenAI in einem Bescheid vom 30. März 2023 mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt, personenbezogene Daten von Betroffenen in Italien über ChatGPT zu verarbeiten. Die Behörde beruft sich auf Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO. Demnach ist den Datenschutzaufsichtsbehörden erlaubt, Weiterlesen…