OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2021, Az. 20 U 269/21 (BeckRS 2021, 40312): Wird ein Antrag auf Auskunft mit dem Zweck gestellt, die Prämienanpassungen einer Versicherung zu überprüfen, ist dies rechtsmissbräuchlich und der Verantwortliche kann die Auskunft nach Art. 12 Abs. 5 S. 2 lit. b) DSGVO ablehnen.
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Antrag auf Auskunft mit dem Zweck gestellt, die Prämienanpassungen einer Versicherung zu überprüfen
- von Rene Glaubert